Architekturwettbewerbe
19.05.2010
Zu den kooperierten Wettbewerben
Stadtpark, Gainfarn, Meidling, Liebhartstal und andere Ortsnamen sind Reizworte für Architekten, die an Wettbewerben teilnehmen und sich manchmal mit Bedingungen konfrontiert sehen, die nicht dem entsprechen, was sie sich zu Recht erwarten.
Die Länderkammer W/NÖ/B hat eine lange Tradition, bei jenen Wettbewerben zu kooperieren, bei denen faire und lautere Bedingungen gegeben sind und daher auch ein guter Wettbewerb zu erwarten ist. Die Kooperationen sind daher auch eine Qualitätskennzeichnung, die markieren, dass – soweit man es vorhersehen kann – Teilnahmebedingungen bestehen, die den eigenen Beitrag nicht von vornherein zum Statistenprojekt machen, sondern aufgrund gleicher Bedingungen für jedermann auch die Erfolgschancen in gleicher Weise gewährleisten.
Architekturwettbewerbe sind Qualitätskonkurrenzen, die die anderen Faktoren für das Verfahren möglichst ausschalten und die architektonische Qualität der Projekte in den Mittelpunkt stellen sollen. Was aber sind die Bedingungen, unter denen unsere Länderkammer einen Wettbewerb kooperiert?
Dazu gibt es klare Regelungen. Es gibt die Zustimmungskriterien, die alle erfüllt sein müssen:
• Das Verfahren ist eindeutig festgelegt und die Aufgabenstellung inhaltlich umfassend beschrieben.
• Die Anonymität der Teilnehmer vor dem Preisgericht ist bis zu dessen Entscheidung zugesichert.
• Der Wettbewerb wird vergütet.
• Das Preisgericht ist vollständig und namentlich bekannt.
• Es gibt ein Auftragsversprechen (mit Art, Umfang, Rahmenzeitraum).
• Die Zahl der Fachpreisrichter beträgt mindestens ein Drittel bzw. entspricht dem BVergG.
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann seitens der Kammer grundsätzlich kooperiert werden, wenn nicht, ist eine Kooperation ausgeschlossen. Zusätzlich gibt es aber auch die Verhandlungskriterien, die wir ebenso als Voraussetzung einfordern und zu denen wir uns bemühen, ein möglichst gutes Verhandlungsergebnis zu erzielen:
• Der Verfahrenszugang wird nur im unbedingt nötigen Ausmaß eingeschränkt.
• Die Zahl der Fachpreisrichter ist größer als die der Sachpreisrichter.
• Es werden angemessene Preisgelder entsprechend der Preisränge festgelegt bzw. adäquate Aufwandsentschädigungen gezahlt.
• Die Zahl der von der Kammer nominierten Preisrichter soll mindestens ein Viertel der Preisrichter betragen.
• Die Preisrichterarbeit muss angemessen vergütet werden.
• Das Preisgericht kann den Auslobungstext vor Bekanntmachung prüfen, korrigieren und freigeben.
• Der Zeitraum muss für den Wettbewerb angemessen und der Projektart und -größe angemessen sein.
• Die Publizität muss sichergestellt sein (Protokollübermittlung, Veröffentlichung im Internet, Ausstellung ...).
Zur Sicherung der Verfahrensqualität werden außerdem noch die Ermessenskriterien verhandelt und festgelegt. Da die Inhalte und Aufgabenstellungen bei Wettbewerben äußerst unterschiedlich sind, ist gerade bei diesen Kriterien das Verhandlungsergebnis auf den Einzelfall abzustimmen:
• Die Verteilung der Preise und Anerkennungen soll im Verhältnis 1,0:0,8:0,6: ... festgelegt sein.
• Das Leistungsbild in der Absichtserklärung muss obligatorische und optionale Leistungen trennen und klarstellen.
• Die Beschreibung der Aufgabenstellung muss fixe und flexible
Randbedingungen der Wettbewerbsaufgabe unterscheiden.
Sind nach all diesen Kriterien Wettbewerbe gesamtheitlich positiv zu beurteilen und ist damit eine faire und lautere Wettbewerbsabwicklung zu erwarten, so werden diese Wettbewerbe seitens der Wiener Länderkammer kooperiert. Der weitere Verlauf wird grundsätzlich nicht von der Kammer beeinflusst, außer es kommt zu Störungen, die die Fairness beeinträchtigen und die Teilnahmebedingungen stören.
Es ist erfreulich, dass es in der vergangenen Periode eine gute Zusammenarbeit mit der Stadt Wien und mit der BIG gegeben hat und nach wie vor gibt, die bei diesen beiden Auftraggebern solche Kooperationen als Standard festgelegt haben. Besonders erfreulich ist, dass nun auch eine sehr gute Zusammenarbeit mit der burgenländischen Landesimmobiliengesellschat (Belig) zustandegekommen ist, die uns erwarten lässt, dass diese Institution zu einem ständigen Kooperationspartner wird. Für Niederösterreich ist die Situation differenziert.
Einerseits gibt es Verfahren, die sehr gut abgewickelt werden, andererseits wurde ein Grundsatzübereinkommen nicht unterfertigt, sodass die Bedingungen schlicht und einfach völlig inakzeptabel waren. Es ist aber zu hoffen, dass in Zukunft die Bedingungen wieder besser werden, da es auch in Niederösterreich Persönlichkeiten gibt, die der hohen Wert von fairen Verfahren erkennen und wissen, dass derartige Wettbewerbe auch für die Ausloberseite enorme Vorteile besitzen.
Trotz allem kommt es leider auch bei Wettbewerben, die eine gute Qualität versprechen, fallweise zu Störungen und zu Ergebnissen, die völlig gegen die Interessen der Architektenschaft, gegen die Intentionen der kooperierenden Kammer und oft auch gegen die Interessen der Auslober sind. Diese Verfahren müssen jedenfalls eingehend diskutiert werden, um für die zukünftigen Verfahren zu lernen.
Aufgrund der jüngsten Beanstandungen der Jurorenauswahl wurden folgende Punkte in der letzten Wettbewerbsausschusssitzung der Sektion Architektur einhellig festgelegt:
• Seit drei Jahren gilt, dass Juroren seitens der Architektensektion nur einmal pro Jahr nominiert werden, ev. noch einmal als Ersatzpreisrichter.
• Ausschussmitglieder dürfen sich nicht selbst nominieren.
• Die Nominierung von Büroangestellten ist ausgeschlossen.
• Nominierte Juroren müssen so kompetent sein, dass sie die Wettbewerbsarbeiten tatsächlich beurteilen können.
• Juroren sollen tunlichst eine aufrechte Befugnis haben.
• Juroren müssen eine aktive Wettbewerbteilnahmeerfahrung haben, die dem Verfahren angemessen ist.
• Juroren müssen ausreichende Kenntnisse im BVergG besitzen (die Teilnahme am Arch+Ing-Lehrgang ist dafür äußerst nützlich, wenngleich weder Voraussetzung noch Garantie für eine Nominierung).
Ich betone, dass diese Unzukömmlichkeiten nicht die Auswahl der Architektensektion betreffen, was uns durchaus befriedigt! Die Architektensektion hat sich bisher nicht in die Arbeit des entsprechenden Ausschusses der Ingenieurkonsulenten eingemischt, da wir die Autonomie der Sektionen achten. Die Missstände im Sinne der obigen Punkte sind aber jüngst der Art, dass wir unseren exzellenten Ruf gefährdet sehen und uns deswegen zu einem dramatischen Schritt veranlasst sehen und künftig auch massiv darauf dringen werden, dass alle von der Kammer genannten Juroren ein hohes Maß an Beurteilungsfähigkeit in der jeweils konkreten Wettbewerbssache besitzen. Weiters treten wir dafür ein, dass jeweils diejenigen Persönlichkeiten zu Juryvorsitzenden gewählt werden, die für diese besondere Funktion die besonderen persönlichen Voraussetzungen mitbringen.
Ich betone, dass diese Unzukömmlichkeiten nicht die Jurorenauswahl der Architektensektion betreffen, was uns durchaus befriedigt! Die Architektensektion hat sich bisher nicht in die Arbeit des entsprechenden Ausschusses der Ingenieurkonsulenten eingemischt, da wir die Autonomie der Sektionen achten. Die Missstände im Sinne der obigen Punkte sind aber jüngst derart groß, daß wir unseren exzellenten Ruf gefährdet sehen und uns deswegen zu dramatischen Schritten veranlasst sehen und künftig auch massiv darauf drängen werden, dass sämtliche von der Kammer genannten Juroren ein hohes Maß an Beurteilungsfähigkeit in der jeweils konkreten Wettbewerbssache besitzen. Weiters treten wir dafür ein, dass jeweils diejenigen Persönlichkeiten zu Juryvorsitzenden gewählt werden, die für diese besondere Funktion auch die besonderen persönlichen Voraussetzung mitbringen.
In diesem Sinn wird die Sektion Architekten in Zusammenarbeit aller Listen gegen inakzeptable Unzulänglichkeiten auftreten und bei der Jurorenauswahl auch die Ingenieurkonsulenten eingehend beraten, bis auch dort der bei uns gewohnt höhere Standard in der Auswahl erreicht ist.
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Kooperation Architektur & Bau Forum mit der Sektion Architekten der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland
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